Das Fahrtenbuch dient der Aufzeichnung, welcher Nutzer ein Kraftfahrzeug zu unterschiedlichen Zeitpunkten verwendet hat. Die üblicherweise einzutragenden Daten sind der Name des Fahrers, Beginn und Ende der Fahrt, der Kilometerstand zu Fahrtbeginn und zur Rückgabe des Wagens sowie der Zweck der Fahrzeugnutzung. Das Führen eines Fahrtenbuches kann innerbetrieblichen Abrechnungszwecken dienen, aber auch eine Versteuerung eines privat genutzten Dienstwagens nach tatsächlicher Nutzung anstelle der Ein-Prozent-Regelung bewirken. Bei Privatfahrten ist die genaue Angabe des Fahrtzieles nicht zwingend vorgeschrieben, Arbeitnehmer müssen lediglich den Weg zur Arbeit kennzeichnen. Wenn die Straßenverkehrsbehörde das Führen eines Fahrtenbuches zur Auflage macht, sind die Angaben zum Zweck der Fahrt entbehrlich, da diese lediglich dem lückenlosen Nachweis des Fahrers dient.