Fahrtkostenzuschuss

Ein Fahrtkostenzuschuss wird von vielen Arbeitgebern bezahlt, indem sie sich an den Kosten für die Fahrten zwischen der Wohnung ihrer Mitarbeiter und der Arbeitsstätte beteiligen. Die Beteiligung kann in der Überweisung eines festen Betrages mit der Gehaltszahlung ebenso bestehen wie in der direkten Übernahme der Kosten für eine Monatskarte im öffentlichen Personennahverkehr. Der Fahrtkostenzuschuss wird steuerrechtlich, sofern die geltenden Freibeträge überschritten werden, mit einer ermäßigten pauschalisierten Lohnsteuer erfasst. Ob und welcher Höhe ein Anspruch auf einen Fahrkostenzuschuss besteht, ist üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Außerhalb von Arbeitsverhältnissen kommt der Begriff des Fahrtkostenzuschusses gelegentlich bei Seminaren zur Anwendung, wenn Teilnehmer mit weiter Anreise ein Teil der gezahlten Kosten ersetzt bekommen.

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