Fallpauschale

Die Fallpauschale stellt eine Vergütung dar, die bei jeder ärztlichen Behandlung pauschal mit dem Abschluss einer Behandlung anfällt. Es ist ein Vergütungssystem zur Honorierung von vertragsärztlichen Leistungen. Der Gesamtbetrag richtet sich bei Fallpauschalen nach der Zahl der Behandlungsfälle. Diese Zahl wird mit dem Pauschalbetrag multipliziert. Die diagnoseorientierte Fallpauschale ersetzt das zuvor geltende Krankenhausvergütungssystem, bestehend aus tagesgleichen Pflegesätzen, Sonderentgelten, Fallpauschalen und Krankenhausbudgets. Den Plan für die Pauschalen hatte Gesundheitsministerin Andrea Fischer von den Grünen im Jahr 2000 beschlossen, doch erst 2005 wurden die Pauschalen verbindlich eingeführt. Schließlich dauerte es noch bis zum Dezember 2009, bis die Fallpauschalen endgültig wirkten. Bund und Länder haben dazu viele Ausnahmen festgelegt, die besonders Unikliniken nützen.

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