Fallpauschalen Verordnung

Die Fallpauschalen-Verordnung beinhaltet die über Fallpauschalen abrechenbaren Krankenhausleistungen. BundesministerinUlla Schmidt hat die Fallpauschalenverordnung 2004 am 13. Oktober unterzeichnet, wirksam wurde sie am 18. Oktober 2003. Die Verordnung gilt bundesweit als die verbindliche Abrechnungsgrundlage für alle Krankenhäuser, abgesehen von psychiatrischen Krankenhäusern. Hier ist die Bundespflegesatzverordnung anzuwenden. Häufig werden Fallpauschalen auch als Diagnosis Related Groups bezeichnet. Während die erste Verordnung 824 Fallpauschalen enthielt, wurde diese inzwischen mithilfe des Institutes für das Entgeldsystem im Krankenhaus und die gemeinsame Selbstverwaltung erweitert. Mehr als 200 Kliniken haben im Jahr 2006 Daten von 2,6 Millionen Fällen präsentiert und dementsprechend wurde so der Fallpauschalenkatalog 2007 angepasst. Danach gibt es 1.082 abrechenbare Fallpauschalen.

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