Fertigungshauptkostenstelle

Der Begriff Fertigungshauptkostenstelle stammt aus der betrieblichen Kostenrechnung und bezeichnet die Kostenstellen, deren Ergebnisse als Endkostenstellen direkt einem Kostenträger zugebucht werden oder gleich der Ermittlung des Betriebsergebnisses dienen. In der betrieblichen Praxis sind Fertigungshauptkostenstellen alle direkt mit der Produktion von Waren verbundenen Kostenstellen. Fertigungshauptkostenstellen unterscheiden sich von Fertigungshilfskostenstellen dadurch, dass die Zuordnung der entsprechenden Kosten zu einem konkreten Produkt eindeutig ist. Fertigungshauptkostenstellen und Fertigungshilfskostenstellen beziehen sich innerhalb der betrieblichen Kostenrechnung nur auf die im Rahmen des Produktionsprozesses entstehenden Kosten; ergänzt werden sie durch Fertigungsgemeinkosten, zu welchen nur indirekt mit der Produktion zusammenhängende Kostenfaktoren wie Verwaltungskosten gehören.

^