Finanzausschuss

Ein Finanzausschuss beschäftigt sich intensiv mit den Finanzen des ihn beauftragenden Gremiums oder Unternehmens. Der Finanzausschuss eines Bundestages, eines Länderparlaments oder eines kommunalen Parlaments prüft geplante Ausgaben auf ihre Machbarkeit und bereitet üblicherweise die Erstellung eines Haushaltsplanes vor. Ein betrieblicher Finanzausschuss besteht aus Vertretern des Arbeitgebers sowie des Betriebsrates und kontrolliert die Einnahmen- und Ausgabenseite des Unternehmens. Größere Vereine und gemeinnützige Organisationen können ebenfalls einen Finanzausschuss mit der Finanzplanung beauftragen. Die Aufgabentrennung zwischen einem Finanzausschuss und einem Wirtschaftsausschuss ist nicht immer eindeutig und unterliegt in vielen Punkten der internen Vereinbarung.

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