Der Begriff Finanzbranche steht als Oberbegriff für alle in Finanzdienstleistungen involvierte Unternehmen und umfasst somit Banken ebenso wie Versicherungen und Fondsgesellschaften. In einer verengten Bedeutung des Begriffs umfasst dieser lediglich Unternehmen, welche als Vertriebsorganisationen die Produkte Dritter an private Kunden vermitteln. Entsprechende Aufgaben werden in der Regel auch von Banken und Versicherungsgesellschaften durchgeführt, wenn sie Produkte von Fondsgesellschaften verkaufen. Aus rechtlichen Erwägungen ist die erweiterte Bedeutung des Begriffs Finanzbranche maßgeblich, zumal alle entsprechenden Anbieter der Finanzaufsicht durch die BaFin unterliegen.