Eine Finanzdienstleistung ist eine Dienstleistung, welche der Finanzberatung oder dem Umgang mit Finanzen im Auftrag eines Dritten dient. Hierzu zählen auch reine Vermittlungstätigkeiten. Umgangssprachlich werden auch Versicherungsleistungen und alle Formen der Bankdienstleistungen zu den Finanzdienstleistungen gerechnet, das Aufsichtsrecht sieht jedoch Besonderheiten bei den drei genannten Gruppen vor. Einige Finanzdienstleistungen wie das Sortengeschäft werden seit der Einführung des Euro selten nachgefragt. Als Dienstleistung für Verbraucher sind Finanzdienstleistungen vorwiegend die Vermittlung von Anlageprodukten und Versicherungen. Die Aufsicht über Finanzdienstleistungen im engeren und weiteren Sinn übt in Deutschland die BAFin aus. Welche Tätigkeiten als Finanzdienstleistungen im engeren Sinn gelten, schreibt der erste Paragraph im Kreditwesengesetz vor.