Eine Finanzflußrechnung wird auch als Kapitalflußrechnung bezeichnet. Es wird unterschieden zwischen der internen und der externen Kapitalflußrechnung. Zum Erstellen der internen Variante werden die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung (FIBU) genutzt. Ein Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, Geschäftsfälle ordnungsgemäß, also lückenlos und systematisch, festzuhalten. Dies fällt in den Bereich der Finanzbuchhaltung. Unter anderem werden das vorhandene Vermögen oder vorliegende Schulden ermittelt und Änderungen in diesen Bereichen dokumentiert. Für eine externe Kapitalflußrechnung wird unter anderem die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, benötigt. Diese sichert einen Einblick in die Ertragslage eines Unternehmens. Mit der Kapitalflußrechnung sollen beispielsweise die Tätigkeiten in den Bereichen Investition und Finanzierung dargestellt werden und es soll der Finanzbedarf festgestellt werden.