Finanzgericht

Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht und ist unter anderem für Steuer-, Zoll- und Kindergeldangelegenheiten zuständig. Zur Klärung einer Angelegenheit werden beispielsweise Zeugen vernommen oder Gutachten von Sachverständigen erstellt. Für Steuerstraftaten ist das Finanzgericht nicht zuständig, in diesem Fall trifft das Strafgericht Entscheidungen. Das Finanzgericht ist unabhängig von der Regierung, den Finanzbehörden und dem Gesetzgeber. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben, diese kann auch durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Im Jahr 1958 wurde das Finanzgericht zu einem unabhängigen Gericht. Im Jahr 1966 trat die Finanzgerichtsordnung in Kraft und die Finanzgerichte verfügten so über eine eigene Verfahrensordnung.

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