Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit urteilt bei Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden. Grundsätzlich verfügt jedes Bundesland in Deutschland über ein Finanzgericht, Ausnahmen sind das gemeinsame Finanzgericht von Brandenburg und Berlin in Potsdam sowie die drei Finanzgerichte Nordrhein-Westfalens in Düsseldorf, Münster und Köln. Das Finanzgericht Baden-Württembergs unterhält neben der Hauptstelle in Stuttgart eine Nebenstelle in Freiburg. An den Finanzgerichten kann eine Vertretung außer durch Rechtsanwälte auch von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausgeübt werden. Gegen die Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts ist lediglich die Revision möglich, über welche der Bundesfinanzhof in München entscheidet. Bei den Landesfinanzgerichten entscheiden entweder Einzelrichter oder aus drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern bestehende Senate.

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