Finanzierungsgrundpfandrecht

Das Finanzierungsgrundpfandrecht bezieht sich auf die bei einer Immobilienfinanzierung (mit wenigen Ausnahmen) erforderlichen Eintragung einer Grundschuld oder der alternativen Aufnahme einer Hypothek. In Deutschland stellt die Grundschuld das gegenüber einer Hypothek bevorzugte Finanzierungsgrundpfandrecht dar. Das entsprechende Recht ermöglicht dem Kreditgeber, bei einer nicht ordnungsgemäßen Bedienung des Darlehens das finanzierte Grundstück beziehungsweise die entsprechende Immobilie zu verwerten. Auf diese Weise dient das Finanzierungspfandrecht dem Kreditinstitut als Kreditsicherung und trägt zu den gegenüber unbesicherten Darlehen deutlich verringerten Sollzinsen bei der Immobilienfinanzierung bei. Eine Baufinanzierung ist bei Modernisierungen bis zu einer Darlehenssumme von 50 000 Euro auch ohne Einräumung eines Finanzierungsgrundpfandrechtes möglich.

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