Finanzierungsgrundschuld

Die Finanzierungsgrundschuld ist eine Grundschuld, welche auf Grund der Kreditvergabe für einen Immobilienkredit in das Grundbuch eingetragen wird. Die Eintragung der Finanzierungsgrundschuld erfolgt nach der Darlehensauszahlung, der Kreditnehmer stimmt ihr jedoch bereits im Immobilienkreditvertrag zu. Ebenso lässt sich die Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld vor der Kreditauszahlung verbindlich bei einem Notar bestellen. Für die Bank stellt die Finanzierungsgrundschuld einen wesentlichen Baustein der Kreditsicherheit dar, da sie das von ihr finanzierte Objekt bei einer nicht ordnungsgemäßen Kreditbedienung leicht verwerten kann. Damit stellt die Finanzierungsgrundschuld die Grundbedingung für die entsprechend hohen Kreditbeträge dar und rechtfertigt zugleich die bei einem Immobilienkredit gegenüber herkömmlichen Ratenkrediten niedrigeren Sollzinsen.

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