Finanzierungslücke

Eine Finanzierungslücke umfasst für die Finanzierung eines Betriebes oder einer Veranstaltung fehlende Gelder. Sie bezieht sich grundsätzlich auf den Differenzbetrag zwischen der benötigten und der verfügbaren Geldmenge. Im Rahmen der Baufinanzierung wird als Finanzierungslücke bei einem endfälligen Darlehen der Betrag bezeichnet, der aufgrund einer schwachen Entwicklung des Anlageguthabens am Rückzahlungstag zur vollständigen Tilgung fehlt. Im öffentlichen Nahverkehr besteht die Finanzierungslücke aus den Kosten, die weder durch Fahrgeldeinnahmen noch durch Regionalisierungsmittel gedeckt sind. Bei Kulturveranstaltungen gleichen Städte und Gemeinden oftmals eine Finanzierungslücke durch freiwillige Zuschüsse aus. In der gesetzlichen Sozialversicherung dient die drohende Finanzierungslücke häufig als Begründung für eine Beitragserhöhung, durch welche die Lücke gestopft wird.

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