Ein Finanzierungsmakler vermittelt Finanzierungen für unterschiedliche Verwendungszwecke. Einige Finanzierungsmakler sind zugleich als Immobilienmakler tätig und ermöglichen ihren Kunden, den Immobilienerwerb und dessen Finanzierung über einen einzigen Ansprechpartner abzuwickeln. Der Honoraranspruch des Finanzierungsmaklers entsteht, wenn er die gewünschte Finanzierung erfolgreich vermittelt. Dabei erhält der Finanzierungsmakler sein Honorar entweder vom Kreditgeber oder vom Kreditnehmer, besonders bei der Immobilienfinanzierung ist die Honorarübernahme durch den Darlehensgeber üblich. Finanzierungsmakler erleichtern Kreditnehmern nicht nur die Aufnahme eines Darlehens, sondern erzielen dank des von ihnen repräsentierten Umfangs nachgefragter Kredite oftmals gute Konditionen für ihre Klienten. Finanzierungsmakler benötigen eine Genehmigung durch die Bankaufsicht.