Finanzsicherheiten

Finanzsicherheiten sind Vermögenswerte, welche ein Kreditnehmer dem gewählten Kreditgeber zur Absicherung eines Darlehens zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Finanzsicherheiten müssen nicht zwingend tatsächlich übergeben werden, so dass die Sicherheitsübereignung der entsprechenden Wertpapiere oder Gegenstände ausreicht. Innerhalb der EU werden Finanzsicherheiten in der Richtlinie 2002/47/EG geregelt, welche im Jahr 2002 erlassen wurde und 2009 ergänzt wurde. Die Ergänzung der Richtlinie von 2009 führt ausdrücklich Barsicherheiten, Finanzinstrumente und Forderungen aus durch den Kreditnehmer seinerseits vergebenen Krediten als Finanzsicherheiten auf. Finanzsicherheiten müssen als Pfand geeignet und grundsätzlich leicht verwertbar sein. Die Anforderungen der EU an Finanzsicherheiten gelten als Mindeststandard und können innerhalb der einzelnen Länder verschärft werden.

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