Finanzstab

Der Finanzstab ist die mit der Finanzplanung beauftragte Stabsabteilung eines Unternehmens und gehört somit zur Konzernspitze. Besonders häufig wird der Begriff Finanzstab für die leitenden Ökonomen eines Staates verwendet. In diesem Fall berät der Finanzstab die Regierung und den Finanzminister in allen relevanten Fragen der Staatsfinanzen einschließlich der Erhebung von Steuern und der Zahlung von Zuschüssen. Der Finanzstab eines Staates besteht aus Beamten und nicht aus gewählten Politikern, so dass in demokratischen Staaten die Kontrolle des Finanzstabes durch das Parlament gewährleistet sein muss. Im militärischen Rahmen werden üblicherweise alle Verwaltungen als Stabsabteilungen bezeichnet, so dass es sich beim Finanzstab der Bundeswehr um die Finanzverwaltung der deutschen Armee handelt.

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