Finanzverfassung

Die Finanzverfassung eines Landes stellt die Gesamtheit der finanzrechtlichen Grundregeln hinsichtlich der Verteilung von Einnahmen und Aufgaben der einzelnen öffentlichen Aufgabenträger dar. Somit regelt die Finanzverfassung, welche Steuern dem Bund, den Bundesländern und den Gemeinden zustehen beziehungsweise wie Gemeinschaftssteuern aufgeteilt werden. Des Weiteren regelt die Finanzverfassung, welche Aufgaben durch die einzelnen Aufgabenträger zu bezahlen sind. In Deutschland stellt der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern ein weiteres Element der Finanzverfassung dar; dieser bewirkt, dass Länder mit geringen Einnahmen durch reichere Bundesländer unterstützt werden. Im Grundgesetz finden sich die Regeln für die Finanzverfassung Deutschlands in den Artikeln zwanzig bis siebenunddreißig und siebzig bis einundneunzig.

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