Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für die Erhebung von Steuern zuständig und ist zwischen dem Bund sowie den einzelnen Bundesländern aufgeteilt. Die oberste Behörde der bundesweiten Finanzverwaltung ist das Bundesfinanzministerium (BFM, die offizielle Bezeichnung lautet Bundesministerium der Finanzen). In den deutschen Bundesländern besteht die Finanzverwaltung aus den Landesfinanzministerien, den Oberfinanzdirektionen sowie den einzelnen Finanzämtern. Auf Gemeindeebene gehören zusätzlich die Gemeindekassen oder Stadtkassen zur Finanzverwaltung, in amtsangehörigen Gemeinden übernimmt die Amtskasse die entsprechenden Aufgaben teilweise oder vollständig. Des Weiteren ist die Bundeszollverwaltung Bestandteil der Finanzverwaltung in Deutschland. Der Aufbau der Finanzverwaltung ist rechtlich im Finanzverwaltungsgesetz (FVG) hinterlegt.

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