Finderlohn

Der Finderlohn ist eine finanzielle Belohnung für den Finder von Geld oder Sachen. Seine Höhe ist gesetzlich geregelt, der Verlierer kann allerdings auf freiwilliger Basis einen höheren als den festgelegten Betrag zahlen. Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln verringert sich der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn um die Hälfte des üblichen Betrages und entfällt bei Beträgen mit einem Wert von weniger als fünfzig Euro fällig. Bei Gegenständen von überwiegend ideellem Wert wird der Finderlohn im Einzelfall festgesetzt. Die Auszahlung des Finderlohns erfolgt über das Fundamt beziehungsweise die Fundstelle des Verkehrsunternehmens. Falls der Finder aus der Fundsache die Adresse des Verlierers entnehmen kann und den Fund direkt bei diesem abliefert, zahlt dieser einen angemessenen Betrag direkt aus. Der Finderlohn ist in Deutschland steuerfrei.

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