Der Firmenverkauf bezeichnet die Übergabe eines Unternehmens an einen neuen Eigentümer gegen die Bezahlung eines Verkaufspreises. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen bei einem Firmenverkauf auf das neue Unternehmen über. Ebenso erfolgt der Firmenverkauf grundsätzlich einschließlich aller bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Firmenverkauf ist eine Möglichkeit der Fortführung inhabergeführter Unternehmen nach dem Ausscheiden des Altinhabers, er dient auch als Mittel zur Vergrößerung des übernehmenden Unternehmens. In einer zweiten Bedeutung bezeichnet der Firmenverkauf den Werkverkauf eines produzierenden Unternehmens. Hierbei werden überwiegend Produkte mit geringfügigen Fehlern oder aus einer abgelaufenen Produktionsserie zu günstigen Preisen an Endverbraucher verkauft.