Ein Firmenwagen ist ein Angestellten privater Unternehmen überlassener Dienstwagen. Dieser darf je nach Arbeitsvertrag nur für dienstliche Angelegenheiten oder auch privat genutzt werden, das Recht zur privaten Mitbenutzung des Firmenwagens ist weitgehend üblich. Wenn Angestellte ihren Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, müssen sie den geldwerten Vorteil versteuern. Für die Berechnung der zu zahlenden Steuern wird pauschal ein fiktiver Wert von einem Prozent des Listenpreises je Monat angenommen. Anstelle der pauschalen Abrechnung der privaten Nutzung des Firmenwagens kann der Privatnutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches ermittelt werden. Umgangssprachlich wird Firmenwagen auch als Synonym für ein Firmenfahrzeug verwendet, tatsächlich handelt es sich bei einem solchen um alle gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge.