Fiskalpakt

Der Fiskalpakt dient als Vereinbarung der EU der Sicherstellung der Stabilität der einzelnen Staaten und damit der Gemeinschaft. Der Fiskalpakt gibt Höchstgrenzen für die Staatsverschuldung und für das jährliche Haushaltsdefizit der beteiligten Staaten vor. Dabei stellt der Fiskalpakt an die Mitglieder der Euro-Währungsunion höhere Anforderungen als an andere EU-Staaten. Die bei einer Überschreitung des Haushaltsdefizites angedrohten Konsequenzen können mit Mehrheitsbeschluss ausgesetzt werden, so dass die EU auf Sondersituationen einzelner Staaten eingehen kann. Der geltende Fiskalpakt der EU wurde im Frühjahr 2012 verabschiedet und gilt seit Januar 2013. Ein wesentlicher Bestandteil des Fiskalpaktes besteht im Abbau der Schulden und wird auch als Schuldenbremse bezeichnet.

^