Förderrente

Förderrente ist der ursprüngliche Name der Riester-Rente, diese Bezeichnung wird in Gesetzestexten verwendet, hat sich aber im täglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt. Von der Intention und vom Aufbau her stellt die Rürup-Rente ebenfalls eine Form der Förderrente dar. Die Bezeichnung der Riester-Rente als Förderrente beruht darauf, dass die späteren Rentner während der Ansparphase eine jährliche Förderleistung durch das Finanzamt erhalten, welche am einfachsten mittels eines Dauerantrages über den Rentenanbieter zu beantragen ist. Die Förderrente dient dazu, die Rentenlücke teilweise zu schließen, ihre Einführung fiel jedoch zeitlich mit einer Rentenkürzung zusammen. Sparverträge müssen für die Förderrente zertifiziert werden, wofür unter anderem eine lebenslange Rentenzahlung als Voraussetzung festgelegt wurde.

^