Folgekosten

In der Betriebswirtschaftslehre sind Folgekosten die Kosten, welche im Anschluss an eine Startinvestition entstehen. Die Wirtschaftslehre des Haushalts sind in Folgekosten die Ausgaben, welche durch eine Anschaffung notwendigerweise oder auf Grund der üblichen Nutzung ausgelöst werden. So zählen die Kosten für Batterien oder den Stromverbrauch im Anschluss an die Anschaffung eines technischen Gerätes zu den unvermeidbaren Folgekosten, während die Anschaffungskosten für Spiele nach dem Kauf einer Konsole zu den durch zusätzliche Bedürfnisse entstehenden Folgekosten gehören. In der Betriebswirtschaftslehre wird zwischen vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Folgekosten sowie nach Unterhaltskosten, Betriebskosten und Verwaltungskosten unterschieden. Volkswirtschaftlich gelten auch die ökologischen und sozialen Folgen einer wirtschaftlichen Entscheidung zu ihren Folgekosten, wobei diese überwiegend nicht durch den jeweiligen Betrieb oder Haushalt, sondern von der Allgemeinheit zu tragen sind.

^