Folgedarlehen

Ein Folgedarlehen folgt auf einen bereits abgeschlossenen Kredit, wobei der Vertrag vor dem Ablauf des ursprünglichen Darlehens abgeschlossen wird. Der englische Fachbegriff für ein Folgedarlehen lautet Forward-Darlehen. Das bekannteste Beispiel für ein Folgedarlehen ist die Anschlussfinanzierung für ein Immobiliendarlehen nach dem Auslaufen der zunächst vereinbarten Zinsbindung. Für das Folgedarlehen ist die Vereinbarung geringfügiger Bereitstellungszinsen üblich. Ebenfalls als Folgedarlehen kann die Finanzierung der Schlussrate bei einem Autokauf bezeichnet werden, wobei der Kreditvertrag üblicherweise erst kurz vor deren Fälligkeit abgeschlossen wird. Bei der Immobilienfinanzierung ist hingegen eine frühzeitige Vereinbarung des Folgedarlehens üblich, damit der Kreditnehmer die günstigen Zinssätze der Gegenwart für sich sichern kann.

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