Folgelastschrift

Im klassischen Lastschriftverfahren bezog sich der Begriff Folgelastschrift auf die zweite und jede weitere Lastschrift, welche nach einer einmaligen Erteilung der Einzugsermächtigung zur Anwendung kam. Nach der Umstellung auf SEPA stellt die Folgelastschrift eine der möglichen Laufzeiten dar. Sie ist entweder mit einer Erstlastschrift und einer letztmaligen Lastschrift verbunden oder wird als Dauerlastschrift bis auf Widerruf eingerichtet. Das Mandat für die Folgelastschrift kann über einen festen Betrag oder mit der Erlaubnis zur Betragsänderung erteilt werden. Die meisten Lastschriften sind als Folgelastschriften angelegt, während die Einmallastschrift vorwiegend als Zahlungsform der Kartenzahlung oder bei Online-Bestellungen zur Anwendung kommt.

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