Folgeprämie

Die Folgeprämie ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht und bezieht sich auf die zweite und jede weitere Prämie. Bei einer verspäteten Zahlung der Folgeprämie ist der Versicherungsschutz gefährdet. In einigen Versicherungsarten ist der Versicherer bis zum nachträglichen Zahlungseingang von der Leistungspflicht befreit, in anderen Sparten darf er diese zunächst lediglich einschränken und wird erst nach einem erfolglosen Mahnverfahren leistungsfrei. Für den Versicherten empfehlenswert ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Versicherer, da dieser die versehentliche Nichtzahlung durch eine übersehene Fälligkeit ausschließt. Bei vielen Versicherungsarten wie der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die regelmäßige Steigerung der Folgeprämie als Option wählbar. Diese garantiert die Anpassung der Versicherungsleistung an die Inflation.

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