Folgeversicherung

Die Folgeversicherung ist eigentlich eine sich an einen gekündigten Versicherungsvertrag anschließende Versicherung, der Begriff wird aber auch als Kurzform für die Folgekostenversicherung bei einer medizinisch nicht angezeigten Schönheitsoperation verwendet. In der Krankenversicherung muss der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung dem bisherigen Vertragspartner gegenüber eine Folgeversicherung nachweisen, da die Vertragsbeendigung andernfalls nicht erfolgen darf. In der Kfz-Versicherung besteht nach einer Kündigung ebenfalls die Pflicht zum Abschluss einer Folgeversicherung, sofern der Kündigungsgrund nicht die Aufgabe des Fahrzeuges ist. In der Fahrradversicherung ist die Folgeversicherung als Kettenversicherungsvertrag üblich, wobei während eines kurzen Zeitraumes der Neuwert und anschließend nur der Zeitwert zu erstatten ist.

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