Fondsfusionen

Als Fondsfusion gilt die Übertragung des Sondervermögens eines Fonds an einen anderen. Rechtlich handelt es sich nicht um eine Fusion von zwei oder mehr Fonds, sondern um die Übertragung des Vermögens eines oder mehrerer Fonds auf einen bereits bestehenden Investmentfonds. Das Investmentgesetz schreibt für Fondsfosionen vor, dass diese nur zwischen Fonds einer Gesellschaft durchgeführt werden dürfen. Zudem darf sich der bisher berechnete Ausgabeaufschlag nicht wesentlich verändern. Des Weiteren müssen die bisherigen Anlagegrundsätze nach der Fondsfusion weitgehend weiterhin gelten. Sinn einer Fondsfusion ist die Verringerung von Verwaltungskosten, da künftig weniger Fonds zu verwalten sind. Ein Widerspruchsrecht der Anleger gegen eine Fondsfusion besteht nicht, diese dürfen ihre Anteile an offenen Fonds ohnehin grundsätzlich jederzeit zurückgeben.

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