Fondsmanager verwalten das Vermögen von Investmentfonds gemäß der Vorgaben der Fondsgesellschaft. Die Leistungen von Fondsmanagern werden überwiegend nach der Entwicklung der von ihnen betreuten Fonds beurteilt, obgleich die Manager bei ihren Entscheidungen an den Vorgaben der Gesellschaft gebunden sind. Fondsmanager müssen das Fondsvermögen getrennt vom Privatvermögen verwalten. Fondsverwalter werden von der BaFin beaufsichtigt und benötigen eine Genehmigung für ihre Tätigkeit, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Manager-Tätigkeit ist nicht vorgeschrieben. Der Fondsmanager haftet für eine den Vorgaben entsprechende Führung des Investmentfonds und für korrekte Angaben im Verkaufsprospekt des Fonds. Der Fondsmanager muss im Interesse der Anleger handeln, fehlerhafte Bewertungen einzelner Wertpapiere lassen sich naturgemäß nicht vermeiden.