Forderungseinzug

In einer neutralen Bedeutung kann der Forderungseinzug das Abbuchen bestehender Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin vom Konto des Zahlungspflichtigen meinen. Dieser Forderungseinzug kann an einen Dienstleister abgegeben werden. Häufiger ist jedoch die Bezeichnung des Inkasso-Vorganges bei nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung als Forderungseinzug. Inkassounternehmen erhalten entweder eine Prämie von der eingezogenen Forderung oder kaufen diese zu einem Preis unterhalb der Forderungshöhe und tragen selbst das Risiko, ob und in welchem Umfang sie die Forderung anschließend tatsächlich eintreiben können. Innerhalb eines Unternehmens können auch eigene Verfahren zur Mahnung und zum Betreiben nicht pünktlich beglichener Forderungen als Forderungseinzug bezeichnet werden.

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