Forderungsinkasso

Das Forderungsinkasso umfasst das Kassieren offener Forderungen. Im betriebswirtschaftlichen Sinn schließt das Forderungsinkasso die Überwachung aller Zahlungseingänge und somit auch pünktliche Zahlungsvorgänge ein. Inkassobüros bezeichnen als Forderungsinkasso überwiegend die Dienstleistung, offene Forderungen im Auftrag des Gläubigers bei Schuldnern einzukassieren. In diesem Fall bleibt die Forderung ebenso wie das Ausfallrisiko rechtlich in der Hand des Gläubigers, während das Inkassounternehmen lediglich als Dienstleister auftritt. Große Unternehmen führen häufig eigene Abteilungen für das interne Forderungsinkasso, worunter sie das Inkasso bei nicht rechtzeitig beglichenen Ansprüchen verstehen. Den entsprechenden Abteilungen steht häufig das Recht zur Absprache von Zahlungsvereinbarungen zu, da diese die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungseinganges erhöhen.

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