Franchisegebühren

Franchisegebühren sind Entgelte, welche Franchisenehmer an ihre Franchisegeber bezahlen. Da es sich nicht um öffentlich-rechtliche Abgaben handelt, ist eigentlich der Begriff Franchiseentgelt angemessen. Je nach Vertragsgestaltung dient die Franchisegebühr nicht alleine als Lizenzabgabe, sondern in der Regel zugleich als Beitrag für die Werbekosten des Franchisegebers. Wenn dieser Eigentümer der Immobilie ist, in welcher sich das durch ihn lizenzierte Ladenlokal befindet, kann die Miete ebenfalls in die Franchisegebühren eingerechnet werden. Auch die für Neubetreiber anfallenden Schulungskosten werden grundsätzlich mit den vereinbarten Franchisegebühren ausgeglichen. Die übliche Berechnungsweise der Franchisegebühren erfolgt anhand des erzielten Umsatzes, wobei Mindestbeträge und Höchstbeträge je Monat oder Jahr festgelegt werden können.

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