Franchisenehmer

Ein Franchisenehmer führt eigenverantwortlich einen Betrieb, in welchem er die Waren des Franchisegebers vertreibt. Er bezahlt Lizenzgebühren, welche im Idealfall vom Umsatz abhängig sind; häufig erfolgt jedoch eine Berechnung mittels eines Grundbetrages und eines Umsatzanteils. Der Franchisenehmer nutzt eine auf dem Markt eingeführte Marke und ist ein selbstständiger Kaufmann. Seine Entscheidungsbefugnis ist jedoch begrenzt, da der Franchisegeber ihm die zu verkaufenden Produkte zumeist vollständig vorschreibt. Der Vertrieb fremder Waren ist dem Franchisenehmer normalerweise nicht gestattet; im Bereich der Vorgabe hinsichtlich der abzusetzenden Waren unterscheidet sich der Franchisenehmer vom Mitglied einer Einkaufsgenossenschaft, welche ihre Geschäfte ebenfalls unter einem einheitlichen Markennamen betreibt.

^