Freifinanzierte Objekte

Freifinanzierte Objekte sind Immobilien, deren Finanzierung ausschließlich durch private Darlehen erfolgte. Der Einstufung als freifinanziert steht die Inanspruchnahme eines Förderdarlehens der KfW für eine ökologische Bauweise nicht entgegen. Der Vermieter kann die Miete bei freifinanzierten Objekten mit seinen Mietern frei aushandeln und ist nicht an die Kostenmiete des öffentlich-rechtlich geförderten Wohnungsbaus gebunden. Allerdings unterliegt der Mietzins auch bei freifinanzierten Objekten der Missbrauchskontrolle, so dass Wuchermieten verboten sind. Der Vermieter kann den Mieter bei freifinanzierten Objekten frei wählen und ist nicht an soziale Kriterien gebunden. Die üblichen Finanzierungselemente bei freifinanzierten Objekten sind neben vorhandenem Eigenkapital Bausparkassenkredite und bei einer Bank beantragte Baudarlehen.

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