Freihandel bezeichnet den zwischenstaatlichen Handel, welcher nicht durch Zölle oder andere staatliche Eingriffe wie Importbeschränkungen eingeschränkt wird. Der Handel innerhalb der Europäischen Union ist jedoch nicht als Freihandel klassifiziert, sondern gilt auf Grund der Gemeinschaftsverträge als Binnenhandel. Die Welthandelsorganisation WTO strebt die weitgehende Einführung des weltweiten Freihandels ein und hat mit unterschiedlichen Studien nachgewiesen, dass dieser zu einer weltweiten Zunahme des Wohlstandes führen wird. Die gegenwärtige politische Situation ist von einer zunehmenden Stärkung des Freihandels geprägt, ohne dass Staaten vollständig auf Zölle und Einfuhrbeschränkungen für einzelne Waren zu verzichten bereit sind. Historisch existierte in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts ein geringfügig eingeschränkter weltweiter Freihandel.