Freistellungsauftrag

Mithilfe eines Freistellungsauftrages weist der Kunde sein Geldinstitut an, die Abgeltungssteuer von seinen Finanzerträgen bis zur im Auftrag genannten Höhe nicht abzuführen. Anleger können einen Freistellungsauftrag zum Höchstbetrag bei einem Geldinstitut stellen oder diesen auf verschiedene Banken aufteilen. Die Höhe der tatsächlich genutzten Freistellungsaufträge wird für jeden Steuerbürger zentral erfasst, so dass eine zu hohe Inanspruchnahme auffällt. Falls Anleger hingegen bei mehreren Banken Reserven in den jeweiligen Freistellungsauftrag eingearbeitet haben und die Gesamtsumme ihrer freigestellten Kapitalerträge geringer als das die Freistellungsgrenze ist, erfolgt keine Aufforderung zur Erklärung der Finanzerträge. Eine solche verschickte das Finanzamt hingegen in den ersten Jahren nach der Einführung der Abgeltungssteuer, da die Geldinstitute zunächst anstelle der tatsächlich genutzten die eingereichten Freistellungsaufträge melden mussten.

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