Freistellungsbescheinigung

Im Vertragsrecht bedeutet die Freistellungsbescheinigung, dass ein Vertragspartner den anderen von einer möglicherweise eintretenden gesetzlichen Haftung freistellt, indem er die entsprechenden Folgen übernimmt. Für diesen Teilbereich ist auch der Terminus Haftungsfreistellung gebräuchlich. Im Bauwesen bezeichnet der Begriff der Freistellungsbescheinigung, dass der Leistungsempfänger bei Bauleistungen den Bausteuerabzug von der Rechnung nicht vornehmen muss. Der Bausteuerabzug betrifft ausschließlich Bauvorhaben gewerblicher und öffentlich-rechtlicher Bauauftraggeber. Von großer Bedeutung ist die Freistellungsbescheinigung im Immobilienrecht, wo sie dem Käufer einer Immobilie bestätigt, dass die das Bauvorhaben finanziert habende Bank dieses von allen Grundpfandrechten freistellt. Die Erteilung der Freistellungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Entgegennahme von Zahlungen des Auftraggebers durch einen Bauträger.

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