Der Begriff Freistellungserklärung, auch Freistellungsbescheinigung genannt, wird in verschiedenen Bereichen verwendet. So etwa im Vertragsrecht, bei der Einkommensteuer und auch bei der Baufinanzierung. Hierbei handelt es sich um die verbindliche Erklärung der finanzierenden Bank eines Bauträgers, dass sie das Verkaufsobjekt des Bauträgers für seinen Auftraggeber von allen Grundpfandrechten freistellen wird. Erwirbt ein Käufer bereits vor Fertigstellung eine der Eigentumswohnungen, so muss er erste Teilzahlungen vom Gesamtverkaufspreis entrichten. Beim Steuerrecht wiederum erteilt das Finanzamt Freistellungsbescheinigungen, die den Leistungsempfänger einer Bauleistung von der Pflicht zur Bauabzugsteuer befreit. Im Vertragsrecht stellt eine Vertragspartei mittels Freistellungsbescheinigungen die andere Seite von der Haftung für Rechteverletzungen Dritter frei.