Fremdrente

Die Fremdrente zahlt die deutsche Rentenversicherung an deutsche Staatsbürger aus, die einen Teil ihres Berufslebens nicht in Deutschland, sondern in den ehemaligen östlichen Gebieten des Landes oder in ausdrücklich genannten Staaten verbracht haben und als Spätaussiedler oder Flüchtlinge in das heutige Bundesgebiet eingewandert sind. Die Fremdrente stellt den begünstigten Personenkreis so, als hätten die Rentenempfänger ihr Berufsleben in Deutschland verbracht und Beiträge zur Rentenversicherung geleistet. Die EU-Verträge erkennen ausdrücklich an, dass die Fremdrente nicht dem europäischen Gleichbehandlungsgebot unterliegt und bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land nicht ausgezahlt wird. Der Grund für die Auszahlung der Fremdrente laut Fremdrentengesetz besteht in der Erleichterung der Eingliederung in die BR Deutschland.

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