Fremdversicherung

Im Bereich der Lebensversicherung bezeichnet die Fremdversicherung den Versicherungsabschluss auf das Leben einer anderen Person. Eine solche erfolgt häufig als Absicherung von Kindern beim Ableben des Partners. Auch die gegenseitige Versicherung für den Todesfall stellt faktisch eine Variante der Fremdversicherung dar, selbst wenn der Beitragszahler der Begünstigte ist. Bei Sachversicherungen liegt eine Fremdversicherung vor, wenn ein Beherbergungsbetrieb eine Versicherung für die in die von den Gästen eingebrachten Gegenstände abschließt. Diese konkurriert häufig mit der Außenwirkung einer Hausratversicherung, die Vorrang hat. Selbst der private Versicherungsschutz kann die Nebenwirkung einer Fremdversicherung entfalten. Das trifft unter anderem bei einem versicherten Schaden am Eigentum von Besuchern zu, das im Rahmen einer Haushaltsversicherung oder einer Hausratversicherung mitversichert ist.

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