Garantiegeschäft

Der Begriff Garantiegeschäft wird häufig für den Avalkredit verwendet, bei welchem die Bank einem Dritten gegenüber zusagt, im Eventualfall für Forderungen an ihren Kunden einzustehen. Diese Form des Garantiegeschäfts ersetzt häufig das Stellen einer Kaution und ist für den Kunden wesentlich kostengünstiger. Des Weiteren kann sich das Wort Garantiegeschäft auch auf das Outsourcing der im Garantiefall zu erbringenden Reparaturleistungen beziehen. In einer dritten Bedeutung meint Garantiegeschäft den Abschluss einer abgesicherten Wertpapierspekulation oder eines Kaufs von Wertpapieren, wenn der Anleger die Zusage erhält, mindestens seine Einlage ausgezahlt zu bekommen.

^