Bei Realkreditinstituten stellt das Garantiekapital den Betrag dar, welcher für die ordnungsgemäße Bedienung der ausgegebenen Pfandbriefe haftet. Die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Garantiekapitals richtet sich nach dem Umfang der Pfandbrief-Emissionen. Umgangssprachlich wird das von anderen Bankinstituten verbindlich vorgeschriebene Eigenkapital ebenfalls als Garantiekapital bezeichnet. Bei Unternehmensgesellschaften meint das Garantiekapital den Teil des Eigenkapitals, der mit einer Zweckbindung zugunsten eventueller Ansprüche Dritter an die Gesellschaft verbunden ist. Die Versicherungsbranche verwendet den Begriff des Garantiekapitals zur Bezeichnung des Kapitalstocks bei fondsgebundenen Rentenversicherungen und vergleichbaren Versicherungsprodukten, welcher dem Kunden in jedem Fall zum Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.