Die Garantieprovision schützt von der Provision abhängige Arbeitnehmer vor hohen Zahlungsausfällen in Monaten mit geringen Umsätzen. In der praktischen Umsetzung erfolgt eine Verrechnung der gezahlten Garantieprovision mit den Provisionsansprüchen der Folgemonate. Die garantierte Provision stellt somit ein zinsloses Darlehen des Arbeitgebers an den Beschäftigten dar und unterscheidet sich somit von einem Garantiegehalt, welches in der Regel einen weiteren Bestandteil des Arbeitsentgelts bildet. Garantieprovisionen sind bei Arbeitsverträgen vor allem üblich, wenn das Grundgehalt im Vergleich zu den Provisionen gering ausfällt. Die Vereinbarung einer Garantieprovision ist auch mit freien Handelsvertretern möglich, wobei diese in der Regel ebenfalls mit den verdienten Provisionen der Folgemonate verrechnet wird.