Bevor ein Wertpapier an der Börse zugelassen wird, garantieren die Banken, die für den Börsengang verantwortlich sind, die Übernahme von Wertpapieren für den Fall, dass eine Platzierung nicht funktionieren sollte und eine Emission am Markt nicht abgesetzt wird. Eine Emission beinhaltet, Wertpapiere zum ersten Mal an den Markt zu bringen oder auch die Ausgabe von Aktien durch eine neu gegründete Gesellschaft. Diese Garantieerklärung der Banken wird auch Garantiesyndikat genannt. Hierbei wird im Vorfeld ein Schlüssel vereinbart, dann erst werden die Papiere durch das Garantiesyndikat übernommen. In Deutschland dürfen Wertpapiere erstmals nur an den Markt gebracht werden, wenn zuvor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Wertpapier-Verkaufsprospekt vorgelegt wurde und dieser genehmigt wurde.