Garantieversicherung

Mit dem Begriff der Garantieversicherung werden zwei Sachverhalte bezeichnet. Bei Rentenversicherungen und Lebensversicherungen bezieht sich die Bezeichnung als Garantieversicherung darauf, dass mindestens das eingezahlte Kapital erhalten bleibt. Umgangssprachlich werden Rentenversicherungen mit einer Rentengarantiezeit als Garantieversicherungen bezeichnet. Die Garantiezeit bezieht sich darauf, dass der Versicherer nach dem Ableben des Begünstigten die Zahlungen an den angegebenen Bezugsberechtigten leistet. Beim Kauf von Elektrogeräten bezieht sich der Begriff der Garantieversicherung darauf, dass der Kunde gegen die Bezahlung eines einmaligen Aufpreises länger als gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig vom Händler eingeräumt einen Anspruch auf kostenfreie Reparaturen erwirbt. In dieser Bedeutung wird die Garantieversicherung auch als Garantieverlängerung bezeichnet.

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