Garantiezertifikat

Ein Garantiezertifikat wird auch als Kapitalschutz-Zertifikat bezeichnet und garantiert dem Inhaber, dass er mindestens den beim Kauf gezahlten Betrag ausgezahlt bekommt. Diese Zusage schließt jedoch einen möglichen Ausgabeaufschlag nicht mit ein und gilt nur, wenn der Erwerber das Garantiezertifikat bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit behält. Als Gegenleistung für die Kapitalgarantie sind die möglichen Erträge bei Garantiezertifikaten grundsätzlich niedriger als bei vergleichbaren Papieren ohne die entsprechende Garantieleistung. Ein Garantiezertifikat eignet sich für Anleger, welche kein Risiko eingehen möchten. Viele Investoren übersehen jedoch, dass sich die Kapitalgarantie auf den tatsächlich gezahlten Betrag bezieht, dessen Kaufkraft zum Zeitpunkt der vereinbarten Rückzahlung auf Grund der Inflation verringert sein wird.

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