Garantiezins

Der Garantiezins ist bei Spareinlagen mit variablen Zinssätzen der Zinssatz, welcher mindestens ausgezahlt wird. Neben dieser Verwendung wird in der Wirtschaftsliteratur häufig der Höchstrechnungszinssatz als Garantiezins bezeichnet. Dieser legt fest, welchen Zinssatz Versicherungsgesellschaften maximal für die wahrscheinliche Verzinsung der von ihnen gebildeten Beitragsrückstellungen in der Kalkulation verwenden dürfen. In der Außenwirkung auf den Kunden ergibt sich aus dem Höchstrechnungszinssatz eine indirekte Zinsgarantie, welche besonders für Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen und private Krankenversicherungen von Bedeutung ist. Der Höchstrechnungszins wurde für Lebensversicherung mit Wirkung auf neue Vertragsabschlüsse ab dem Jahr 2012 auf 1,75 Prozent abgesenkt, die tatsächliche Rendite ist dank der Überschussbeteiligung grundsätzlich höher als der sogenannte Garantiezins.

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