Gebietskörperschaft

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ihre Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit Rechte und Pflichten wahrzunehmen, erwirken sie per Gesetz oder durch einen staatlichen Hoheitsakt, auch staatlicher Beschluss genannt. Gebietskörperschaften nehmen öffentliche Aufgaben wahr und werden vom Staat beaufsichtigt. Dabei werden sie von ihren Mitgliedern und gewählten Organen geprägt. Im Allgemeinen zählen zu den Gebietskörperschaften der Staat, die Länder, Landkreise, Gemeinden oder Städte. Im wirtschaftlichen Sinne gehören lediglich der Bund, die Länder, Städte und Gemeinden zu den Gebietskörperschaften. Eine Gebietskörperschaft wird selbstständig verwaltet, demnach spielen Selbstverwaltung und Selbstorganisation eine wichtige Rolle.

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